Die LAGH bietet pädagogischen Fachkräften ein dreitägiges Qualifizierungsprogramm zur Beantragung der Qualitätspauschale an.
Hier kommen Sie zum Angebot.
Der Termin zur Beantragung der BEP-Pauschale ist der 01.03. eines Jahres. Die Frist, ab der die erhöhten Anforderungen zu erfüllen sind, wurde vom 31.12.2019 auf den 31.12.2022 verschoben, so dass die erhöhten Anforderungen erstmals zum 01.03.2023 nachzuweisen sind. Dies gilt insbesondere für die erhöhten Anforderungen zur Fortbildung. Ausführliche Erläuterungen zur Landesförderung sind auf folgender Internetseite eingestellt: https://rp-kassel.hessen.de/soziales/kindertagesbetreuung