Kindertagespflege

Alle Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Mundgesundheitsförderung auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. Ob ein Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird oder bei einer Tagespflegeperson ist, darf keinen Unterschied machen. Deswegen werden Tagespflegemütter oder Tagespflegeväter auch von den örtlichen Arbeitskreisen Jugendzahnpflege unterstützt und zur Umsetzung der 5 Sterne für gesunde Zähne beraten. Bitte kontaktieren Sie ihren örtlichen Arbeitskreis Jugendzahnpflege oder Frau Dr. Beate Münch als zuständige Landesbeauftragte der LAGH.

Das Angebot umfasst kostenfreie Materialien zur Information der Eltern (Zahnärztliche Vorsorge in der Zahnarztpraxis ab Geburt, Mundpflege von Anfang an, Wasser trinken aus dem offenen Becher und Schnuller/Daumen) und für die Tagespflegepersonen selbst.

Selbstverständlich sollen alle Kinder in der Tagespflege den Zuckerfreien Vormittag erleben dürfen sowie die Zahnputz-Systematik KAIplus täglich üben. Praxiserprobte Tipps zum Üben von KAIplus gibt es hier.

Informationen zu Fortbildungen für Tagespflegemütter oder Tagespflegeväter erhalten Sie bei ihrem Arbeitskreis Jugendzahnpflege. Zum Newsletter Gruppenprophylaxe können Sie sich hier anmelden. Auch im Newsletter des hessischen Kindertagespflegebüros gibt es regelmäßig Informationen zur Mundgesundheitsförderung in der Tagespflege.

Für Personen außerhalb Hessen oder größere Mengen Druckprodukte weitere Informationen hier.